Wenn Sie bisher noch Mitglied bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse sind, dann ist ein Wechsel zur Deutschen BKK einfach und unkompliziert.
Der Beitritt zur Deutschen BKK ist sofort möglich
wenn mindestens die letzten 18 Monate durchgehend eine Familienversicherung und keine eigene Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse bestanden hat.
Bei erstmaligem Wechsel nach dem 01.01.2002 ist die 18-monatige Bindungsfrist jedoch nicht zu beachten und Sie können mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats, in dem Sie Ihre Kündigung erklären, Mitglied bei uns werden.
Ein Musterschreiben (PDF, 7.4 KB) , das Sie für die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung nutzen können, haben wir für Sie zum Herunterladen vorbereitet.
Lassen Sie sich von Ihrer bisherigen Krankenkasse nach Ihrer Kündigung unverzüglich eine Kündigungsbestätigung ausstellen.
Sollte Ihre bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, können Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, ohne die Bindungsfrist von 18 Monaten zu beachten. Nach Ablauf des übernächsten Monats, nachdem Sie Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse gekündigt haben, können Sie zur Deutschen BKK wechseln.
Wichtig: Ihre neue Mitgliedsbescheinigung der Deutschen BKK ist von Ihnen unbedingt Ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Andernfalls bleiben Sie automatisch Mitglied Ihrer alten Krankenkasse. Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an unter Telefon (0 18 02) 00 00 10* oder schicken Sie uns ein Telefax (0 18 02) 14 04 64.
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
Mitglied oder Nicht-Mitglied: Nutzen Sie die Vorteile exklusiver Informationen, wertvoller Gesundheittipps und individueller Serviceangebote. Erfahren Sie mehr über diesen Bereich.