Ab dem 01.06.2004 wurde in den EWR-Staaten und der Schweiz der so genannte Auslandskrankenschein sukzessive durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgelöst. Die EHIC ist in Ihre Versichertenkarte integriert. Auf der Rückseite Ihrer Karte ist das blaue Design mit den Europa-Sternen leicht zu erkennen.
In allen Staaten der Europäischen Union sowie in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen über die Gesundheitsversorgung von Urlaubern getroffen wurde, genießen Sie also während Ihrer Reise grundsätzlich Versicherungsschutz.
Zu den EU-Staaten gehören neben Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern (griech. Teil).
Die Europäische Krankenversicherungskarte wird auch in der Schweiz, in Island, Liechtenstein, Kroatien, Mazedonien, Norwegen und Serbien anerkannt.
In Bosnien-Herzegowina, Montenegro, in der Türkei und in Tunesien können Sie die Karte noch nicht einsetzen. Für diese Länder bekommen Sie bei der Deutschen BKK einen Berechtigungsschein.
Für Notfälle (wenn man z. B. vergessen hat, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen oder die EHIC mitzunehmen) kann man sich hier im Internet über die Internetfiliale eine provisorische Ersatzbescheinigung herunterladen oder sie telefonisch bei uns anfordern.
Weitere nützliche Hinweise zu den einzelnen Reiseländern können Sie den Urlaubsmerkblättern der Deutschen Verbindungsstelle entnehmen.
Oder Sie drucken sich hier das Merkblatt der Deutschen BKK zum Versicherungsschutz im Ausland (PDF, 96 KB) aus.
Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie an unter der Servicenummer (0 18 02) 18 08 65*
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
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