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Freie Arztwahl und Praxisgebühren

Sie genießen freie Arztwahl unter den Vertragsärzten. Dazu gehören alle Ärzte mit Kassenzulassung. Weil 98 Prozent der Hausärzte eine Kassenzulassung haben, zählt der Arzt Ihres Vertrauens mit großer Wahrscheinlichkeit dazu.

Gut Beraten? Checkliste für Ihren Arztbesuch. (PDF, 78 KB)

Die Höhe der Praxisgebühr

Versicherte zahlen bei jeder Erstkonsultation eines Arztes, die nicht auf Überweisung erfolgt, im Quartal jeweils 10 Euro. Versicherte bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit. Die Zahlung entfällt ferner bei Schutzimpfungen sowie bei den gesetzlichen Vorsorge- und Gesundheitsuntersuchungen.

Hier erfahren Sie mehr über Zuzahlungsbefreiung.

Zweitmeinung per Gesundheitstelefon

Sollten Sie bei schwierigen Entscheidungen (z. B. vor einer Operation) einen zusätzlichen qualifizierten ärztlichen Rat benötigen, bieten wir Ihnen mit unserem Gesundheitstelefon eine besonders attraktive Zusatzleistung an. Rufen Sie unsere Experten an: (0 18 02) 00 06 06*

*Nur 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute. 

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