Kinder und Jugendliche sind generell von Zuzahlungen befreit. Ausnahme: die Eigenbeteiligung zu Fahrkosten. Auf Antrag befreit die Deutsche BKK alle Versicherten, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse durch die Zuzahlungen übermäßig belastet würden. In einem Kalenderjahr betragen die Zuzahlungen 2 Prozent des Jahreseinkommens (bei chronisch Kranken 1 Prozent). Leben Angehörige im Haushalt, verringert sich die Summe. Für Zahnersatz bestehen spezielle Härtefallregelungen. Weitere Informationen und Hilfestellung bei Anträgen bekommen Sie in den Filialen oder in unserer Internetfiliale.
Die Belastungsgrenze beträgt 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für chronisch Kranke, die wegen derselben Krankheit ständig behandelt werden. Diese Belastungsgrenze gilt für alle berücksichtigungs-fähigen Angehörigen des Familienhaushalts.
Die Deutsche BKK stellt allen chronisch kranken Menschen oder Patienten, bei denen langwierige Erkrankungen vorliegen, kostenfrei Zuzahlungshefte zur Verfügung. Darin werden die Praxisgebühr, Arzneimittelzuzahlungen, Heil- und Hilfsmittelzuzahlungen sowie Fahrtkosten dokumentiert. Sie reichen das Heft mit Einkommensnachweisen jeweils am Ende des Jahres bei der Deutschen BKK ein, die gegebenenfalls die Kosten erstattet. Anträge gibt es bei der Deutschen BKK.
Fragen? Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an unter Telefon (0 18 02) 18 08 65* oder schicken Sie uns ein Telefax: (0 18 02) 48 92 55.
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
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