Mit dem regelmäßigen Besuch bei der Frauenärztin/beim Frauenarzt bzw. der Hebamme helfen Sie, Ihre Gesundheit und die Ihres noch ungeborenen Kindes best möglich zu überwachen.
Auf Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen hat jede Schwangere einen gesetzlichen Anspruch. Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse bzw. das Sozialamt.
Für die Vorsorgeuntersuchungen (im gesetzlichen Rahmen) ist keine Praxisgebühr zu zahlen.
Berufstätige Schwangere werden ohne Verdienstausfall vom Arbeitgeber zur Durchführung der Untersuchung freigestellt.
Die regelmäßigen Untersuchungen umfassen eine Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, ärztliche Laboruntersuchungen, Kontrolle der Gebärmutter und der Überprüfung der kindlichen Herztöne sowie die Feststellung der Lage des Babys.
Zunächst erfolgen die Vorsorgeuntersuchungen einmal im Monat, ab dem achten Monat dann alle 14 Tage und im neunten Monat wöchentlich. Bei der ersten Untersuchung wird für Sie ein Mutterpass ausgestellt, in dem die jeweiligen Untersuchungsergebnisse eingetragen werden. Wenn Sie schon einmal schwanger waren, bringen Sie bitte Ihren alten Pass zur Untersuchung mit. Das kann helfen, Untersuchungen auf das Notwendige zu reduzieren.
Bei der Frauenärztin/beim Frauenarzt werden auch die Ultraschall-Untersuchungen (Screenings) durchgeführt. Diese Untersuchungen finden zwischen der 9. und der 12. Schwangerschaftswoche (SSW), der 19. und der 22. SSW und der 29. und der 32. SSW statt. Diese Screenings sollen, durch verschiedene Messungen des Kindskörpers, Aufschluss über den Gesundheitszustand und Entwicklungsstand des Kindes geben und den allgemeinen Verlauf der Schwangerschaft dokumentieren.
Sind einzelne Befunde auffällig, können weitere Untersuchungen durchgeführt werden, wie zum Beispiel die Dopplersonographie. Dies ist eine spezielle Form des Ultraschalls, der Aufschluss über die Qualität der Blutversorgung des Ungeborenen gibt.
Vom Gesetzgeber sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen und in der Regel auch ausreichend, um Fehlbildungen und Verzögerungen der Entwicklung zu erkennen, soweit das heute möglich ist. In der Praxis wird oft empfohlen, noch mehr Ultraschalluntersuchungen durchführen zu lassen. Bitte lassen Sie sich erklären, welchem Zweck diese Untersuchungen dienen. Sie müssen davon ausgehen, dass dafür für Sie gesonderte Kosten entstehen, die gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen dürfen.