Deutsche BKK


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Teilnahmevoraussetzungen für Ärzte

Qualifikationsvoraussetzungen

An dem Vertrag der Deutschen BKK können Ärzte teilnehmen, wenn:

  • sie über eine Zulassung einer Kassenärztlichen Vereinigung verfügen
  • sie zugelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sind (auch solche in fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen und medizinischen Versorgungszentren)
  • zugelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin sind, die eine abgeschlossene fünfjährige Weiterbildung in Pädiatrie nachweisen können.

Organisatorische bzw. sonstige Beitrittsbedingungen

Ärzte, die an dem Vertrag teilnehmen möchten, müssen zunächst gegenüber dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ihren Beitritt erklären. Nähere Informationen erteilt:

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Stephan Eßer
Chausseestraße 128/129
10115 Berlin

Telefon (0 30) 28 04 75 10
Telefax (02 21) 68 32 04

Mailto: stephan.esser@uminfo.de
Homepage: www.kinderaerzte-im-netz.de

Dokumentationsbögen

Die Ausstattung der Vertragsarztpraxen mit Dokumentationsbögen und sonstigen Vertragsunterlagen erfolgt über den BVKJ.

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Mielenforster Str. 2
51069 Köln

Telefon: (02 21) 68 90 90

e-mail: bvkj.buero@uminfo.de
Internet: www.kinderaerzte-im-netz.de

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