Deutsche BKK


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Inanspruchnahme der Leistungen

  • Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ist freiwillig.
  • Sie wählen für Ihr Kind einen Arzt aus, der an dem Vertrag der Deutschen BKK teilnimmt. Ob Ihr Kinderarzt bereits an dem Vertrag teilnimmt, können Sie unserer Ärzteliste entnehmen. Sollte Ihr Kinderarzt noch nicht an unserem Vertrag mitwirken, besteht jederzeit die Möglichkeit dem Vertrag beizutreten, sofern er die entsprechenden Qualifikationsvoraussetzung erfüllt.
  • Bei der Durchführung der jeweiligen Vorsorgeuntersuchung füllt der Kinderarzt, der an unserem Vertrag teilnimmt, einen Dokumentationsbogen aus. Durch Unterschrift auf diesem Dokumentationsbögen bestätigen Sie als Eltern, dass Ihr Kind an unserem Vertrag teilnimmt, d.h. konkret, dass es die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nimmt und dass Sie damit einverstanden sind, dass die auf den Dokumentationsbögen erhobenen Daten zu Abrechnungs- und Qualitätssicherungszwecken an die dafür beauftragte Abrechnungsstelle und an die Deutsche BKK weitergeleitet werden und dort verarbeitet und genutzt werden dürfen.
  • Der Arzt händigt Ihnen eine Kopie des Dokumentationsbogens aus.
  • Der teilnehmende Arzt rechnet die Vorsorgeuntersuchung mit uns ab. Sie legen lediglich Ihre gültige Krankenversicherungskarte zum Untersuchungstermin vor.


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