Für chronisch Kranke oder Patienten mit langwierige Erkrankungen hält die Deutsche BKK kostenfrei Zuzahlungshefte bereit. Die Versicherten lassen Zuzahlungen für Arzneimittel, für Heil- und Hilfsmittel sowie die Fahrtkosten darin eintragen. Zum Jahresende geben sie das Heft an die Deutsche BKK. Wir stellen dann die Belastungsgrenze fest und erstatten gegebenenfalls Zuzahlungen.
Es ist übrigens nicht mehr nötig, dass Sie die Apothekenquittungen über geleistete Zuzahlungen bei uns einreichen. Wir haben ein Programm, mit dem wir diese Daten selbst ermitteln können.
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