Die Deutsche BKK bietet Ihnen qualitativ hochwertige Leistungen in der Vorsorge und in der Rehabilitation an.
Bei dieser Kurform übernimmt die Deutsche BKK die badeärztliche Behandlung sowie 90 Prozent der Kosten für die verordneten medizinischen Behandlungen. Für jede Verordnung leistet der Versicherte eine Zuzahlung von 10 Euro an den Badearzt. Für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe zahlt die Deutsche BKK einen Zuschuss in Höhe von kalendertäglich 13 Euro. Eine Kompaktkur ist ein für bestimmte Krankheitsbilder speziell entwickeltes Gruppenprogramm. Viele Kurorte bieten hierzu eigene Programme an.
Hier können Sie während der Kur in der Nähe ihrer Familie und in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Ihre gesetzliche Selbstbeteiligung für eine Rehabilitationsmaßnahme beträgt 10 Euro täglich.
Ihr Arzt hat Ihnen eine Kur in einer Klinik verordnet, damit sich Ihre Gesundheit verbessert. Ist die Deutsche BKK Kostenträger, sind Sie in unseren Partnerkliniken in den besten Händen. Die Partnerkliniken der Deutschen BKK bieten zahlreiche Serviceleistungen, wie die kostenlose Organisation Ihrer An- und Rückreise. Ihre gesetzliche Selbstbeteiligung für einen solchen Aufenthalt beträgt 10 Euro täglich.
Mit diesem speziellen Kurangebot der Deutschen BKK können sich Mütter und Väter nach einer Krankheit erholen. Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren bieten sich an, wenn Kinder krank sind und infolgedessen die gesundheitlichen Belastungsgrenzen der Eltern erreicht sind. Aber auch wenn Eltern an Krankheit leiden und das Wohlbefinden ihrer Kinder davon in Mitleidenschaft gezogen wird, kann eine Kur beantragt werden. Voraussetzung für die Bewilligung einer Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur ist, dass Mutter und/oder Vater kurbedürftig sind. Die Deutsche BKK trägt den Großteil der Kosten für Ihre Kur. Ihr gesetzlicher Eigenanteil beträgt lediglich 10 Euro täglich.
Bei der Bewilligung von Kuren geht es leider nicht ganz ohne Formalitäten. Damit wir beurteilen können, ob und welche Kur für Sie speziell geeignet ist, benötigen wir von Ihnen eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes und einen von Ihnen ausgefüllten Antrag.
Sind wir Kostenträger Ihrer Kur, berät uns der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei der Entscheidung, welche Maßnahme für Sie am besten ist. Dabei gilt das Prinzip „Vorsorge vor Reha – ambulant vor stationär“. Und auch nach Ihrer Kur unterstützen wir Sie, zum Beispiel bei der Beschaffung eines Hilfsmittels oder bei der Kontaktaufnahme mit einer Selbsthilfegruppe.
Die Zuzahlungen unterscheiden sich bei den einzelnen Maßnahmen. Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind oder wenn Sie Ihre Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht haben, sind Sie von den Zuzahlung befreit.
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