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Ihre finanzielle Absicherung

Wenn Sie einmal wegen Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch mehr auf Fortzahlung Ihrer Bezüge durch den Arbeitgeber haben, zahlt die Deutsche BKK Ihnen Krankengeld. Es entspricht 70 Prozent Ihres letzten Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 Prozent Ihres Nettoverdienstausfalles.

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird in die Berechnung einbezogen. Beiträge zur Krankenversicherung sind während dieser Zeit nicht zu entrichten. Vom Krankengeld zahlen Sie die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, den anderen Teil übernehmen wir.

Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Wenn Ihr noch nicht 12-jähriges Kind erkrankt ist und Ihre Betreuung braucht, dann zahlen wir Ihnen Krankengeld. Für zehn Arbeitstage pro Kind und Jahr, bei mehreren Kindern für maximal 25 Arbeitstage. Sind beide Eltern berufstätig, kann jeder von ihnen diese Leistung in Anspruch nehmen. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage pro Kind und Jahr, maximal 50 Tage.

Als Kinderkrankengeld erhalten Sie 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Brutto-Arbeitseinkommens, maximal kann es 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens betragen. Für die Zeit der Betreuung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub.

 

Fragen? Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an: Telefon (0 18 02) 18 08 65* oder schicken Sie uns ein Telefax (0 18 02) 48 92 55.

* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.



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