Eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung bezahlt die Deutsche BKK grundsätzlich in voller Höhe. Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Kostenübernahme allerdings nur noch bei besonders schweren Kieferanomalien möglich.
Während der Behandlung erhalten Sie 80 Prozent der Behandlungskosten von uns. Bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Kinder übernehmen wir für das zweite und jedes weitere Kind 90 Prozent der Kosten. Nach einer erfolgreichen Behandlung erstatten wir auch den von Ihnen vorläufig übernommenen Kostenanteil.
Fragen? Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an: Telefon (0 18 02) 18 08 65* oder schicken Sie uns ein Telefax: (0 18 02) 48 92 55.
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
Ob Adresse ändern oder Auslandskrankenscheine bestellen – nutzen Sie als Mitglied der Deutschen BKK unsere Internetfiliale im Netz.
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