Die Zuzahlung für Arzneimittel beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.
Seit Juli 2006 können gesetzliche Krankenkassen preisgünstige Arzneimittel unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen von der Zuzahlung freistellen. Wann diese Voraussetzungen erfüllt sind und für welche Arzneimittel sie gelten, lesen Sie in unseren Informationen zu Arzneimittel ohne Zuzahlung.
Auf Antrag befreit die Deutsche BKK alle Versicherten, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse durch die Zuzahlungen übermäßig belastet würden. In einem Kalenderjahr betragen die Zuzahlungen maximal 2 Prozent des Brutto-Jahreseinkommens (bei chronisch Kranken 1 Prozent).
Mit Beginn des neues Jahres treten verschiedene gesetzliche Änderungen im Arzneimittelbereich in Kraft. Eine Änderung durch das sogenannte Arzneimittelmarktes, kurz AMNOG, möchten wir detaillierter vorstellen, da hier Ihre aktive Entscheidung gefragt ist. Lesen Sie mehr in unserem Magazin Extra. (PDF, 185 KB)
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