Mit Beginn der Schwangerschaft übernehmen wir sämtliche Kosten für ärztliche Untersuchungen. Dazu gehören auch die Betreuungskosten durch Arzt und Hebamme.
Können Sie wegen der Schwangerschaft oder der Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen, stellen wir Ihnen eine Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Bei Haushaltshilfe im Rahmen der Schwangerschaft oder Entbindung ist keine Zuzahlung zu entrichten.
Schwangere sind von den Zuzahlungen für Arzneien, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln befreit, sofern diese wegen Schwangerschaftsbeschwerden erforderlich sind. Auch für die Entbindung im Krankenhaus ist keine Zuzahlung zu leisten.
Fragen? Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an unter Telefon (0 18 02) 18 08 65* oder schicken Sie uns ein Telefax: (0 18 02) 48 92 55.
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
Ob Adresse ändern oder Auslandskrankenscheine bestellen – nutzen Sie als Mitglied der Deutschen BKK unsere Internetfiliale im Netz.
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