Wir möchten, dass Sie gesund bleiben. Keiner ist gerne krank. Trotzdem ist niemand vor längerer Krankheit und einem damit eventuell verbundenem Verdienstausfall sicher. Wenn Ihr Arzt feststellt, dass Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt zunächst weiter. Diese so genannte Entgeltfortzahlung läuft in der Regel bis zu sechs Wochen.
Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger, zahlt die Deutsche BKK Ihnen Krankengeld. So brauchen Sie sich zumindest um Ihren Lebensunterhalt keine Sorgen zu machen.
Informieren Sie sich über die wichtigsten Einzelheiten zum Krankengeld im folgenden Überblick.
Eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt Ihr behandelnder Vertragsarzt (ggf. Krankenhausarzt). Dazu stellt er Ihnen eine kostenfreie, so genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Die erste Bescheinigung (mit Diagnose) legen Sie bitte innerhalb einer Woche der Deutschen BKK vor, wenn dies nicht bereits durch den Arzt erfolgt ist. Die Durchschrift der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für Ihren Arbeitgeber bestimmt. Geben Sie die Durchschrift daher bitte sofort an ihn weiter.
Der Anspruch auf Krankengeld besteht ab Beginn einer stationären Behandlung.
Schreibt der Arzt Sie krank, haben Sie ab dem darauf folgenden Tag Anspruch auch Krankengeld (Arbeitslose bereits vom ersten Tag an).
Fragen? Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an: Telefon (0 18 02) 18 08 65* oder schicken Sie uns ein Telefax (0 18 02) 48 92 55.
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
Mitglied oder Nicht-Mitglied: Nutzen Sie die Vorteile exklusiver Informationen, wertvoller Gesundheittipps und individueller Serviceangebote. Erfahren Sie mehr über Meine Deutsche BKK und die Internetfiliale.