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Ihre finanzielle Absicherung

Das Krankengeld als finanzielle Sicherheit bei Krankheit

Wir möchten, dass Sie gesund bleiben. Keiner ist gerne krank. Trotzdem ist niemand vor längerer Krankheit und einem damit eventuell verbundenem Ver­dienstausfall sicher. Wenn Ihr Arzt feststellt, dass Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt zunächst weiter. Diese so genannte Ent­geltfortzahlung läuft in der Regel bis zu sechs Wochen. 

Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger, zahlt die Deutsche BKK Ihnen Krankengeld. So brauchen Sie sich zumindest um Ihren Lebens­unterhalt keine Sorgen zu machen. 

Informieren Sie sich über die wichtigsten Einzelheiten zum Krankengeld im folgenden Überblick.

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt Ihr behandelnder Vertragsarzt (ggf. Krankenhausarzt). Dazu stellt er Ihnen eine kosten­freie, so genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Die erste Bescheinigung (mit Diagnose) legen Sie bitte innerhalb einer Woche der Deutschen BKK vor, wenn dies nicht bereits durch den Arzt erfolgt ist. Die Durchschrift der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für Ihren Arbeitgeber bestimmt. Geben Sie die Durchschrift daher bitte sofort an ihn weiter.

Krankengeld – ab wann und wie lange?

Der Anspruch auf Krankengeld besteht ab Beginn einer stationären Behandlung.

Schreibt der Arzt Sie krank, haben Sie ab dem darauf folgenden Tag Anspruch auch Krankengeld (Arbeitslose bereits vom ersten Tag an).

Die Entgeltfortzahlung

Das Krankengeld: Anspruchsberechtigter Personenkreis

Das Krankengeld: Höhe des Krankengeldanspruches

Versicherungsschutz und Beiträge

Ruhen des Anspruches auf Krankengeld

Dauer des Anspruchs auf Krankengeld

Stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit

Krankengeldanspruch bei Rentenbezug

Krankengeld bei Altersteilzeit

Fragen? Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an: Telefon (0 18 02) 18 08 65* oder schicken Sie uns ein Telefax (0 18 02) 48 92 55.

* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.

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