Gesunde und gerade Zähne sind nicht nur schön. Sie erleichtern auch eine gründliche Zahnpflege und optimieren so den Schutz vor Karies. Deshalb achtet der Zahnarzt bereits bei Kindern auf Abweichungen von der normalen Zahnentwicklung, wenn sich nach den Milchzähnen das bleibende Gebiss entwickelt.
Dazu hat Ihr Kind Anspruch auf individuelle Zahnprophylaxe. Diese zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bezahlt die Deutsche BKK einmal in jedem Kalenderhalbjahr für versicherte Kinder ab einem Alter von sechs Jahren. Fehlentwicklungen können so frühzeitig erkannt werden. Falls erforderlich, kann eine kieferorthopädische Behandlung eingeleitet werden.
Zahnfehlstellungen sind sehr verschieden und unterschiedlich schwer ausgeprägt. Der Gesetzgeber und die Zahnmedizin haben die Schweregrade in fünf Gruppen eingeteilt. Diese kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) werden vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden diagnostiziert.
Ist eine Behandlung erforderlich, erstellt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan. In diesem Plan führt er die geplanten Maßnahmen, die wahrscheinliche Behandlungsdauer und die voraussichtlichen Kosten detailliert auf.
Anschließend bekommt die Deutsche BKK den Behandlungsplan zur Prüfung und Genehmigung. Sobald die Krankenkasse den Plan bewilligt hat, kann die Behandlung beginnen. Sie dauert meist mehrere Jahre.
Ab KIG drei dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung übernehmen. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Deutsche BKK als Sachleistung zu 100 Prozent.
Der Kieferorthopäde rechnet 80 Prozent der vertragszahnärztlichen Kosten direkt mit der Deutschen BKK ab. Die verbleibenden 20 Prozent bezahlen Sie als (vorläufigen) Eigenanteil direkt an den Kieferorthopäden. Die Deutsche BKK erstattet Ihnen diesen Eigenanteil nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Dazu geben Sie Ihre Rechnungen und die Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden an die Deutsche BKK.
Wenn Sie mehrere Kinder in kieferorthopädischer Behandlung haben, übernehmen wir auch hier die Kosten. Anstatt 80 Prozent trägt die Deutsche BKK für Ihr zweites und jedes weitere Kind 90 Prozent der vertragszahnärztlichen Kosten. Auch hier erstattet die Krankenkasse die Eigenanteile nach erfolgreichem Abschluss der Behandlungen.
Der mit dem Behandlungsplan genehmigte Ablauf sollte mit Ihnen durchgesprochen und abgestimmt werden. Der Kieferorthopäde legt die einzelnen Schritte der Behandlung fest, wählt die Behandlungsmethode und die benötigten Apparaturen. Die Behandlung dauert normalerweise mehrere Jahre. Nur wenn Sie und Ihr Kind über die gesamte Zeit aktiv mitarbeiten, kann sich ein Erfolg einstellen. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind die sorgfältige Zahnpflege in dieser Zeit ganz ernst nimmt. Außerdem ist es wichtig, dass die Zahnspange regelmäßig getragen sowie die vorgegebenen Termine eingehalten werden.
Nach der aktiven Behandlung folgt die Stabilisierung des erreichten Ergebnisses, die Retentionsphase. Diese Phase ist fester Bestandteil jeder kieferorthopädischen Behandlung, erst danach kann die Abschlussbescheinigung ausgestellt werden.
Auch in der Kieferorthopädie werden vom Behandler gerne Extras angeboten. Dazu gehören beispielsweise erweiterte Diagnostik, zusätzliche Röntgenbilder, so genannte Speedbrackets, superelastische Bögen, Bracketumfeldversiegelung, professionelle Zahnreinigung und anderes mehr.
Die Deutsche BKK bezahlt im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung eine vollumfängliche kieferorthopädische Behandlung. Somit entscheiden Sie allein im Gespräch mit dem Kieferorthopäden, ob Sie ergänzende Leistungen zur vertraglichen Kieferorthopädie wünschen.
Diese Leistungen können eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ergänzen, dem Tragekomfort dienen oder nur kosmetisch-ästhetisch bedingt sein. Die Ihnen hierfür in Rechnung gestellten Kosten darf die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen.
Bevor Sie eine Zusatzvereinbarung beim Kieferorthopäden unterschreiben, lassen Sie sich am besten von unseren Kundenbetreuern beraten.
Fragen? Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an: Telefon (0 18 02) 18 08 65* oder schicken Sie uns ein Telefax: (0 18 02) 48 92 55.
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
Mitglied oder Nicht-Mitglied: Nutzen Sie die Vorteile exklusiver Informationen, wertvoller Gesundheittipps und individueller Serviceangebote. Erfahren Sie mehr über Meine Deutsche BKK und die Internetfiliale.