Darunter versteht man zum Beispiel Rollstühle und Gehhilfen, Brillen und Hörgeräte. Da es sehr viele verschiedene Hilfsmittel gibt, fragen Sie bitte im Zweifelsfall bei uns nach.
Die Zuzahlung beträgt bei nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, wie zum Beispiel einen Rollstuhl, 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Inkontinenzartikel) beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten pro Packung, aber je Indikation höchstens 10 Euro für den Bedarf eines Kalendermonats.
Die Festbeträge sind für jedes Hilfsmittel unterschiedlich: Wir informieren Sie gerne über die genauen Beträge. Für Einlagen, Hörhilfen, Inkontinenzhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Sehhilfen (für Kinder) und Stomaartikel übernimmt die Deutsche BKK die Kosten in Höhe der Vertragspreise.
Fragen? Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an: Telefon (0 18 02) 18 08 65* oder schicken Sie uns ein Telefax: (0 18 02) 48 92 55.
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
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