Wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder zur Kur fahren und ein Kind unter 12 Jahren haben, helfen wir Ihnen bei der Haushaltsführung (Kinderbetreuung, Kochen, Einkaufen, Putzen, etc.). Wir erstatten Ihnen entweder die Kosten für eine Haushaltshilfe oder den Verdienstausfall Ihres Ehegatten/Lebenspartners bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Voraussetzung für diese Leistung ist aber, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Darüber hinaus bezahlt die Deutsche BKK auch dann eine Haushaltshilfe, wenn Versicherte zwar nicht im Krankenhaus behandelt werden, aber wegen einer Erkrankung ihren Haushalt nicht weiterführen können. Dies gilt allerdings nur, wenn arbeitsrechtliche Regelungen keine entsprechende Leistung vorsehen.
Wichtig: Stellen Sie hierfür Ihren Antrag so früh wie möglich vor den Zeitpunkt, zu dem Sie die Haushaltshilfe benötigen, damit wir Sie rechtzeitig über unseren Leistungsumfang informieren können.
Von Versicherten die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind als Eigenbeteiligung 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je Kalendertag zu leisten.
Merkblatt über Haushaltshilfe (PDF, 82 KB)
Schreiben Sie uns, oder rufen Sie uns an: Telefon (0 18 02) 18 08 65*. Oder schicken Sie uns ein Telefax: (0 18 02) 48 92 55.
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
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