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Häusliche Krankenpflege

Manchmal ist die häusliche Behandlung und Pflege einer stationären Behandlung im Krankenhaus vorzuziehen. Dann übernehmen wir für eine bestimmte Zeit zusätzlich zur ärztlichen Behandlung auch die Kosten für professionelle Pflegekräfte.

Zusätzlich tragen wir die Kosten für die Grundpflege (Waschen, Füttern, Betten etc.) und hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung der Wohnung, Zubereitung des Essens etc.), wenn eine Krankenhausbehandlung dadurch vermieden oder verkürzt werden kann. Es darf dabei jedoch keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegen.

Der Gesetzgeber verpflichtet Versicherte, die älter als 18 Jahre sind, zur Eigenbeteiligung. Sie übernehmen 10 Prozent der Kosten je Kalenderjahr, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage, an denen sie Leistungen erhalten, sowie 10 Euro je Verordnung.

Über den BKK PflegeFinder erleichtern wir Ihnen die Suche nach Pflegepersonal in einem bestimmten Ort oder im Umkreis einer vorgegebenen Postleitzahl. Haben Sie Fragen?

BKK-PflegeFinder

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an unter Telefon (0 18 02) 18 08 65* oder schicken Sie uns ein Telefax (0 18 02) 48 92 55.  

* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.

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