Die Deutsche BKK übernimmt Fahr- bzw. Transportkosten, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse entstehen. Unabhängig vom Alter beträgt der gesetzliche Eigenanteil je Fahrt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.
Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Die Entscheidung hierüber trifft der behandelnde Arzt. Dies gilt für eine medizinisch erforderliche Begleitperson.
Die Leistung zahlen wir in folgenden Fällen:
Die Kosten für Fahrten zu sonstigen ambulanten Behandlung können wir in besonderen Ausnahmefällen - nach vorheriger Genehmigung - übernehmen.
Fahr- und Reisekosten im Zusammenhang mit einer Rehabilitationsmaßnahme übernimmt die Deutsche BKK, auch für Mütter oder Väter, in Höhe des wirtschaftlichsten Verkehrsmittels.
Zuzahlungen sind von Ihnen nur in Höhe Ihrer persönlichen Belastungsgrenze zu leisten. Nähere Informationen finden Sie im unseren Informationen zur Zuzahlungsbefreiung.
Fragen? Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an: Telefon (0 18 02) 18 08 65* oder schicken Sie uns ein Fax (0 18 02) 48 92 55.
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.
Ob Adresse ändern oder Auslandskrankenscheine bestellen – nutzen Sie als Mitglied der Deutschen BKK unsere Internetfiliale im Netz.
Wichtige Informationen und Tipps - Hier kann sich jeder anmelden und seine ganz persönlichen Themen zusammenstellen.