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Ambulante Operationen

Viele diagnostische, therapeutische und minimalinvasive Untersuchungen und Eingriffe sind ambulant möglich. Hierbei sind u.A. Arthroskopien ( z.B. Knie), Gastroskopien (Magenspiegelung) und Koloskopien (Darmspiegelung) zu nennen. Damit der Eingriff auch ambulant durchgeführt werden kann, müssen für dessen Durchführung, aber auch für die Befindlichkeit des Patienten bestimmte Voraussetzungen bestehen, denn Patientensicherheit hat immer Vorrang.

Die Deutsche BKK übernimmt die Kosten ambulanter und stationärer Operation bei medizinischer Notwendigkeit bei Vertragspartnern der gesetzlichen Krankenversicherung. D.h. im niedergelassenen vertragsärztlichen Bereich und auch in Vertragskrankenhäusern. Nachfolgend haben wir Ihnen die häufigsten ambulanten Eingriffe aufgeführt. Wenn Sie im Zweifel sind, ob Ihre möglicherweise bevorstehende OP auch ambulant durchgeführt werden könnte oder Sie Fragen zu einem Eingriff haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Filiale oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

1. Eignung zur ambulanten Durchführung einer Operation

  • Eingriffe mit minimalem Risiko einer Nachblutung
  • Eingriffe mit minimalem Risiko von Atmungs-Komplikationen nach der Operation
  • Eingriffe, die keine spezielle Pflegebedürftigkeit nach der Operation verlangen
  • Eingriffe, die eine rasche Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme nach der Operation zulassen

2. Patienten-Eignung

Ob ein Patient für eine ambulante Operation geeignet ist, entscheiden soziale und medizinische Aspekte.

Soziale Aspekte:

  •  Verantwortliche Person für den Heimtransport sowie verantwortliche Person zur Überwachung der ersten 24 Stunden nach dem Eingriff anwesend. Kann ein Patient nicht gewährleisten, dass er die ersten 24 Stunden nicht allein zu Hause ist, so ist der Patient nicht für eine ambulante Operation geeignet.
  • In den ersten 24 Stunden sollte die Person, die diese Betreuung durchführt, in der Lage sein, die Instruktionen zu verstehen und physisch und mental in der Lage sein, Entscheidungen zum Wohle des Patienten, wenn notwendig, zu treffen.
  • Telefonische Verbindung vorhanden

Medizinische Aspekte:

  • Einsicht in den geplanten Eingriff und in die Nachsorge
  • Körperlich und seelisch stabiler Patient. Bei chronischen Erkrankungen wie z.B. Diabetes, Asthma, gut eingestelltem Bluthochdruck jedoch nur nach Abklärungsgespräch mit dem Narkose-Arzt (anästhesiologische Konsultation).
  • Kinder mit normalem Geburtstermin älter als 3 Monate. Bei jüngeren Säuglingen bzw. Frühgeborenen vor der 37. Schwangerschaftswoche frühestens 60 Wochen nach der Geburt und nur nach Abklärungsgespräch mit dem Narkose-Arzt (anästhesiologische Konsultation). 
  • Kein Übergewicht in extremster Form (Adipositas per magna) 
  • Auswahl des Patienten nach Allgemeinzustand (physiologischer Status), nicht nach Alter.

Folgende ambulante Operationen (PDF, 55 KB) sind nach Klärung der oben genannten Patienteneignung möglich.

Die Deutsche BKK übernimmt die Kosten ambulanter und stationärer Operationen bei medizinischer Notwendigkeit bei Vertragspartnern der gesetzlichen Krankenversicherung. D.h. im niedergelassenen vertragsärztlichen Bereich und auch in Vertragskrankenhäusern.

Unsere Mitarbeiter können Ihnen bei weiteren Fragen gern behilflich sein.

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