Viele diagnostische, therapeutische und minimalinvasive Untersuchungen und Eingriffe sind ambulant möglich. Hierbei sind u.A. Arthroskopien ( z.B. Knie), Gastroskopien (Magenspiegelung) und Koloskopien (Darmspiegelung) zu nennen. Damit der Eingriff auch ambulant durchgeführt werden kann, müssen für dessen Durchführung, aber auch für die Befindlichkeit des Patienten bestimmte Voraussetzungen bestehen, denn Patientensicherheit hat immer Vorrang.
Die Deutsche BKK übernimmt die Kosten ambulanter und stationärer Operation bei medizinischer Notwendigkeit bei Vertragspartnern der gesetzlichen Krankenversicherung. D.h. im niedergelassenen vertragsärztlichen Bereich und auch in Vertragskrankenhäusern. Nachfolgend haben wir Ihnen die häufigsten ambulanten Eingriffe aufgeführt. Wenn Sie im Zweifel sind, ob Ihre möglicherweise bevorstehende OP auch ambulant durchgeführt werden könnte oder Sie Fragen zu einem Eingriff haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Filiale oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Ob ein Patient für eine ambulante Operation geeignet ist, entscheiden soziale und medizinische Aspekte.
Folgende ambulante Operationen (PDF, 55 KB) sind nach Klärung der oben genannten Patienteneignung möglich.
Die Deutsche BKK übernimmt die Kosten ambulanter und stationärer Operationen bei medizinischer Notwendigkeit bei Vertragspartnern der gesetzlichen Krankenversicherung. D.h. im niedergelassenen vertragsärztlichen Bereich und auch in Vertragskrankenhäusern.
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