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Akupunktur

Sie können sich mit einer Akupunktur behandeln lassen, wenn der Arzt eine der nachfolgenden Diagnosen stellt: 

  • Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen und gegebenenfalls nichtsegmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz)
  • Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten anhalten

Bei allen anderen Indikationen wie auch Spannungskopfschmerz und Migräne ist die Wirksamkeit der Akupunktur nicht hinreichend nachgewiesen. Daher darf sie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Die Akupunkturleistungen sind bis zu 10-mal, mit besonderer Begründung bis zu 15-mal im Jahr berechnungsfähig. Die Sachkosten inklusive der verwendeten Akupunkturnadeln sind mit der Leistung abgegolten.



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