Mit der Deutschen BKK sind Sie von der Immatrikulation bis zum Abschluss richtig gut versichert. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Fakten zum Thema "Krankenversicherung im Studium" kurz und kompakt zusammengefasst. Wenn Sie noch Fragen haben sollten, wenden Sie sich einfach an unsere Berater.
Die günstigste Möglichkeit der Krankenversicherung für Studenten ist, sich kostenfrei bei den Eltern (oder Ihrem Ehepartner) mitversichern zu lassen. Sie haben dann bis zur Vollendung Ihres 25. Lebensjahres Anspruch auf alle Leistungen der Familienversicherung. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass Sie kein eigenes monatliches Einkommen von mehr als 355 Euro haben (für geringfügig Beschäftigte ist die Einkommensgrenze bei 400 Euro).
Wenn Sie Ihren Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet haben, reichen Sie uns bitte eine Bescheinigung über die Dauer ein. Wir verlängern dann Ihre Familienversicherung während Ihres Studiums um diesen Zeitraum – auch über Ihren 25. Geburtstag hinaus.
Wenn Ihr Ehepartner Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, können Sie über ihn eine kostenlose Familienversicherung für die Dauer Ihres Studiums beantragen.
Das Antragsformular für eine Familienversicherung bestellen Sie bei der Deutschen BKK ganz einfach per e-mail oder telefonisch.
Mit der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule entsteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten und in der Pflegeversicherung.
Ab dem Sommersemester 2011 beträgt der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung 64,77 Euro und zur sozialen Pflegeversicherung 11,64 Euro. Bei Mitgliedern ohne Kinder beträgt der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung 13,13 Euro. Empfänger von BAföG können beim BAföG-Amt einen Zuschuss beantragen. Es sei denn, Sie haben eine Familienversicherung (z. B. über Ihre Eltern) oder eine Versicherung als Arbeitnehmer.
Bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis Ende des Semesters, in dem Sie Ihr 30. Lebensjahr vollenden, besteht die kostengünstige Möglichkeit der Krankenversicherung. In einigen, gesetzlich festgeschriebenen Ausnahmen ist eine Verlängerung möglich.
Haben Sie diese Möglichkeit nicht mehr, informieren wir Sie gern über eine freiwillige Versicherung.
Natürlich bleiben wir auch nach Beendigung Ihres Studiums Ihr Partner in allen Fragen der Kranken- und Sozialversicherung.
Wenn Sie Ihren ersten Job beginnen, versichern wir Sie gern zu unserem günstigen Krankenversicherungsbeitragssatz weiter. Rufen Sie uns an, senden Sie uns eine e-mail oder besuchen Sie uns in einer unserer Filialen. Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Möglichkeiten und senden Ihnen die notwendigen Unterlagen für Ihren Arbeitgeber.
Mitglied oder Nicht-Mitglied: Nutzen Sie die Vorteile exklusiver Informationen, wertvoller Gesundheittipps und individueller Serviceangebote. Erfahren Sie mehr über diesen Bereich.