Studienaufenthalte im Ausland werden immer beliebter. Manche Studiengänge erfordern sogar ein oder mehrere Auslandssemester für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums. Bei allen Überlegungen und Vorbereitungen für diesen wichtigen Schritt darf eines nicht vergessen werden: der Krankenversicherungsschutz.
In der Regel sind Sie während eines Studiums als Familienangehöriger kostenfrei bei einem Elternteil mitversichert, oder Sie sind selbst in der Krankenversicherung der Studenten pflichtversichert. Bei einem Auslandsaufenthalt kann es hier zu Änderungen kommen.
Solange Sie an Ihrer deutschen Universität oder Hochschule eingeschrieben sind, ändert sich grundsätzlich nichts an Ihrem Versicherungsschutz. Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte sind Sie in allen Ländern der Europäischen Union und den Vertragsländern ausreichend abgesichert. Dennoch empfehlen wir vor jedem Auslandsaufenthalt den Abschluss einer privaten Auslandsversicherung. So sind auch mögliche Restrisiken abgedeckt.
Haben Sie sich an einer ausländischen Universität oder Hochschule eingeschrieben, bleibt Ihr Versicherungsschutz im Rahmen der Familienversicherung bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bestehen.
Eine eigene Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Studenten endet dagegen bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland.
Bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt endet sowohl eine Familien- als auch eine Pflichtversicherung in Deutschland.
Teilen Sie uns bitte die Dauer Ihres geplanten Auslandsaufenthaltes und Ihr Studienland rechtzeitig mit. Wir beraten Sie gern und stellen Ihnen mögliche benötigte Berechtigungsscheine zur Verfügung.
Den Auslandsservice der Deutschen BKK erreichen Sie unter der Telefonnummer (0 53 61) 18 31 64.
Tipps und Möglichkeiten für einen ausländischen Studienaufenthalt finden Sie unter
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