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Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall

Wer länger krank ist, hat nicht nur gesundheitliche Probleme, sondern oft auch gravierende finanzielle Ausfälle zu verkraften. Besonders betroffen sind Selbstständige, Freiberufler, Künstler und Publizisten, aber auch Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber während einer Krankheit nicht wenigstens für sechs Wochen weiter Entgelt erhalten. Das ist zum Beispiel bei vielen kurzfristig oder den so genannten "unständig" Beschäftigten der Fall. Für diese Berufsgruppen bieten wir deshalb als Absicherung die KrankengeldPlus Tarife S und F.

Der KrankengeldPlus Tarif S

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige und kurzzeitig Beschäftigte können mit dem KrankengeldPlus Tarif S einen Wahltarif abschließen. Sie haben dann Anspruch auf Krankengeld ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Beitragshöhe für diesen Tarif beträgt unabhängig von Alter und Geschlecht 3,2 Prozent des Arbeitseinkommens beziehungsweise Arbeitsentgelts. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig.

Der KrankengeldPlus Tarif F

Künstler und Publizisten können einen Krankengeldanspruch vom 15. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit über den Tarif F absichern. Unabhängig von Alter, Geschlecht oder anderen Faktoren beträgt der Beitrag für diesen Tarif 9,50 Euro pro Monat.

Hier gibt es eine detaillierte Tarifübersicht (PDF, 66 KB)

Wenn Sie zu den genannten Berufsgruppen gehören, informieren unsere Experten Sie gezielt über alle Versicherungsbedingungen unter der Rufnummer (0 18 02) 00 00 10*

* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen.

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