Die gesetzlichen Krankenkassen können seit Juli 2006 preisgünstige Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung freistellen. Welche Arzneimittel dazugehören, erfahren Sie über die Suchliste für die zuzahlungsbefreiten Arzneimittel.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, wenn es ein günstigeres, wirkstoffgleiches Präparat gibt, bei dem Sie die Zuzahlung sparen können.
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