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Anwartschaftsversicherung

Bei einem berufsbedingten Auslandsaufenthalt eines freiwillig Versicherten empfiehlt sich eine so genannte Anwartschaftsversicherung. Mit dieser Versicherung werden durch den Kunden weiterhin die Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner und die der Pflegeversicherung belegt.

Eine Anwartschaftsversicherung ist nur möglich, wenn keine familienversicherten Angehörigen im Inland verbleiben. Ein Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse besteht während einer Anwartschaftsversicherung nicht.

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