Wenn Ihr noch nicht 12-jähriges Kind erkrankt ist und Ihre Betreuung braucht, dann zahlen wir Ihnen Krankengeld. Für zehn Arbeitstage pro Kind und Jahr, bei mehreren Kindern für maximal 25 Arbeitstage. Sind beide Eltern berufstätig, kann jeder von ihnen diese Leistung in Anspruch nehmen. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage pro Kind und Jahr, maximal 50 Tage.
Als Kinder-Krankengeld erhalten Sie 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Brutto-Arbeitseinkommens, maximal kann es 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts betragen.
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