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Die wichtigsten Tipps zum Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Eine Teilzeitarbeit mit bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich.

Das Elterngeld wird an Erwerbstätige, Beamte, selbständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung ihres bzw. eines neugeborenen Kindes investieren, gezahlt.

Das Elterngeld muss bei der Elterngeldstelle schriftlich beantragt werden.

Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden.

Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.

Vordrucke für den Antrag gibt es bei den Elterngeldstellen, aber auch bei vielen Gemeindeverwaltungen oder in Krankenhäusern mit Entbindungsstation.

Folgende Bescheinigungen sind u. a. dort mit vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum bzw. Erklärung über die Arbeitszeit bei selbstständiger Arbeit
  • www.elterngeld.com
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