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Sozialrecht aktuell

Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ist seit dem 01.05.2010 in Kraft getreten. Bis zum 30.04.2010 galt die Verordnung (EWR) Nr. 1408/71. Diese Verordnung ist nicht komplett unwirksam, sie ist für Bestands- und Übergangsfälle, sowie Fälle die nicht von der neuen Verordnung erfasst werden, weiterhin anzuwenden. Die neue Verordnung beinhaltet wichtige Änderungen im Versicherungs- und Leistungsrecht. Besonders zu beachten ist die Anwendbarkeit der neuen Verordnung. Umfasste die alte Verordnung alle Staaten des EWR so gilt die neue Verordnung nur für Mitgliedsstaaten der EU. Also nicht für Länder wie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Änderungen wird es besonders für Arbeitnehmer geben die in andere EU Staaten entsandt werden. So hat sich z.B. die mögliche Dauer einer Entsendung von 12 auf 24 Monate verlängert.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie gern von unseren Kolleginnen und Kollegen im Auslandsteam.

 

 

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